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   BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18   

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https://dejure.org/2019,4024
BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18 (https://dejure.org/2019,4024)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2019 - 2 StR 312/18 (https://dejure.org/2019,4024)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18 (https://dejure.org/2019,4024)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; Korrektur des Rücktrittshorizontes: Opferreaktionen nach letzter Ausführungshandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch (hier: Verlassen des Grundstücks trotz Tötungsmöglichkeit); Wertung der Tat zum Nachteil des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung (hier: Stich mit dem Messer in den Bauch)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch (hier: Verlassen des Grundstücks trotz Tötungsmöglichkeit); Wertung der Tat zum Nachteil des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung (hier: Stich mit dem Messer in den Bauch)

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Korrektur des Rücktrittshorizonts; Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und S. 2; StGB § 224
    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch (hier: Verlassen des Grundstücks trotz Tötungsmöglichkeit); Wertung der Tat zum Nachteil des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung (hier: Stich mit dem Messer in den Bauch)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlgeschlagene Versuch - und die Korrektur des Rücktrittshorizont des Täters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).

    Ein Fehlschlagen des Versuchs lässt sich auch weder damit begründen, dass der Angeklagte für die erstgenannte Handlungsmöglichkeit die Verfolgung des D. R. hätte unterbrechen müssen, noch damit, dass er zunächst auf Grund einer kurzen irrigen Vorstellung das Ausbleiben des Taterfolgs nicht erkannt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, NJW 1989, 3231).

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).

    Dies kommt dann in Betracht, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt, etwa wenn das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).

  • BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts,

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).

    Dies kommt dann in Betracht, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt, etwa wenn das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Auch für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Täters kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    aa) Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen mit der Folge, dass ein strafbefreiender Rücktritt ausscheidet, wenn der Täter nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung des Tatplans und Begründung einer neuen Kausalkette auch nicht mehr verwirklicht werden kann (BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    aa) Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen mit der Folge, dass ein strafbefreiender Rücktritt ausscheidet, wenn der Täter nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung des Tatplans und Begründung einer neuen Kausalkette auch nicht mehr verwirklicht werden kann (BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).
  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12

    Rechtsfehlerhaft bejahter Rücktritt vom Tötungsversuch (Tötungseventualvorsatz;

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Dabei kann dahinstehen, ob hinreichend belegt ist, dass der Angeklagte bereits aufgrund der Schreie der Geschädigten unmittelbar nach dem Stich davon ausging, ihr keine zum Tode führenden Verletzungen beigefügt zu haben; auch tödliche Stiche haben nach der Lebenserfahrung nicht stets die sofortige Handlungsunfähigkeit des Opfers zur Folge (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Unbeendeter Versuch; (Korrigierter)

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des

  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

    Wenn der Täter nach seinem Kenntnisstand nach der letzten Ausführungshandlung in zutreffender Einschätzung der durch die Tathandlung verursachten Gefährdung des Opfers oder in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit seiner Handlung den Erfolgseintritt für möglich hält, ist der Versuch beendet; rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung des Opfers, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.02.2022 - 2 StR 306/21

    Strafverurteilung wegen versuchten Totschlags: Anforderungen an tatrichterliche

    b) Zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont, wonach sich u.a. auch die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt (vgl. etwa Senat, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18, StV 2020, 114, 115 mwN), hat sich das Landgericht nicht verhalten.
  • BayObLG, 23.03.2022 - 202 StRR 27/22

    Sachlich-rechtlicher Urteilsmangel wegen unterlassener Erörterung

    Das Urteil würde nur dann nicht auf dem Erörterungsmangel beruhen, wenn der Versuch zweifelsfrei fehlgeschlagen wäre, weil in einem solchen Fall ein strafbefreiender Rücktritt von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 4 StR 587/19 = NStZ-RR 2020, 102; 09.01.2020 - 4 StR 324/19 = DAR 2020, 342 = NStZ 2020, 402 = StV 2020, 598 = BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 2; 27.11.2019 - 2 StR 609/18, bei juris Urt. v. 16.01.2019 - 2 StR 312/18 = StV 2020, 114).
  • LG Duisburg, 10.05.2021 - 22 O 67/21
    Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist aber grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Celle, BeckRS 2019, 2538).
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